Bauherr
Land Sachsen-Anhalt
Landesbetrieb für Hochwasserschutz
FB Sangerhausen
Aufgaben
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG. Durch artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen für Wasseramsel, Eisvogel, Spechte / Höhlenbrüter, Greife, Gehölz- und Gebüschbrüter sowie Fledermäuse ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche vorgezogene Maßnahmen wurden nicht erforderlich.
Termine/Daten
Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen: Im Zuge der Bauausführung
Artenschutzrechtliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wurden nicht erforderlich