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Rohrnetztaustausch TN 134 Frohburg (Sachsen)

Bauherr

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH

Aufgaben

Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG. Durch artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter, Gehölz- und Gebüschbrüter und Bodenbrüter ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche vorgezogene Maßnahmen wurden nicht erforderlich.

Termine/Daten

Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen: Im Zuge der Bauausführung

Artenschutzrechtliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen wurden nicht erforderlich

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