Leistungsspektrum

Naturschutzfachliche und –rechtliche Umweltplanung

Rechtsverbindliche Fachplanungen

  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Natura 2000 – FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfungen
  • Gutachten zur Kohärenzsicherung in Natura 2000 Gebieten
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Landschaftspflegerische Begleitplanung im Zuge der Eingriffsregelung nach § 14 ff BNatSchG
  • Grünordnungsplanung im Zuge der Eingriffsregelung nach BauGB
  • Umweltberichte im Zuge der Eingriffsregelung nach BauGB
  • Planungen zur ökologischen Durchgängigkeit und zur Gewässerentwicklung gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
  • Erarbeitung und Unterstützung bei der Verwaltung (Handel von Ökokontoflächen oder Anrechnungsberechtigungen) von Ökokontomaßnahmen gemäß Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt für Kommunen und Investoren

Informelle Fachplanungen

  • Machbarkeitsstudien
  • Landschaftsplanung
  • Managementplanung zu Schutzgebieten

Faunistische und floristische Kartierungen

Wir können auf langjährige Kooperationen mit Diplom-Biologen verweisen.

  • Quantitative und qualitative Erfassung und Bewertungen von Fauna, Flora, Pflanzengesellschaften und FFH-Lebensraumtypen
  • Monitoring

Umweltbaubegleitung

  • Umweltbaubegleitung (UBB) unter Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der  Baurechtserlangung sowie der Vermeidung von Umweltschäden im Zuge der Realisierung von Bauvorhaben

 

Ansprechpartner: Berit Kleine

Leistungen der informellen und rechtsverbindlichen, umweltrelevanten Fachplanungen

Fachkompetent bieten wir Ihnen eine umfassende Gesamtplanungsleistung von der ersten Planungsidee über Machbarkeitsstudie, Fachgutachten, Genehmigungsplanung und -verfahren bis zur Projektrealisierung und Bauleitung.

Wir bewältigen für Sie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Zuge von Genehmigungsverfahren nach § 14 ff BNatSchG sowie § 35 BauGB insbesondere hinsichtlich unter Berücksichtigung europäischen Rechtes gemäß § 34 BNatSchG und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 44 BNatSchG, um Vorhaben im Einklang mit der Umwelt kosteneffizient und termintreu zum Ziel zu führen.

Leistungen der Landschaftsarchitektur

  • Gestaltung hochwertiger, repräsentativer und nutzerorientierter Freiflächen für private und öffentliche Gebäude
  • Gestaltung von Gärten,  Kinderspielplätzen, Park-, Freizeit- und Sportanlagen, Friedhöfen, Terrassen- und Dachgärten, Innenhöfen und Plätzen
  • Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung  gemäß § 15 BNatSchG und § 35 BauGB
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Kohärenzsicherung der Natura 2000-Gebiete sowie von artspezifischen Maßnahmen (CEF -artspezifische, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität, FCS -kompensatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der geschützten Arten) gemäß §§ 34 und 44 BNatSchG
  • Baumkataster und Baummanagement
  • Sachverständige Gutachten zu Baumschäden

Ansprechpartner: Sascha Kleine

 

Diese Website verwendet Cookies sowie Analyse-Software zur Erfassung und Auswertung der Webseiten-Nutzung. Details zur Art und Umfang der Datenerhebung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.