Erarbeitung von Ökokontomaßnahmen und Unterstützung bei der Verwaltung von Ökokonten - Öko
Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und seiner Funktionsfähigkeit führen, müssen nach geltendem Naturschutzrecht durch den Verursacher kompensiert werden.
Kompensationsleistungen bestehen dabei im Ausgleich bzw. Ersatz der beeinträchtigten oder sogar verloren gegangenen Naturwerte im betroffenen Landschaftsraum.
Oft ist es schwierig, zeitnah geeignete Flächen für die Kompensationen zu finden und diese kurzfristig umzusetzen. Zielführende Lösung besteht in der vorauslaufenden Einrichtung von künftigen Kompensationsflächen auf dafür geeigneten und verfügbaren Standorten. Dies kann unabhängig von konkreten Vorhaben erfolgen. Solche Flächen können als Ökokonto bei der Naturschutzbehörde beantragt werden.
Die erreichte naturschutzfachliche Aufwertung auf diesen Ökokonto-Flächen dabei erfasst und flächengenau bewertet. Die erreichten Zuwächse an Naturwertigkeit stehen später Investoren zur Anrechnung von Kompensationsbedürfnissen zur Verfügung.
Wir leisten für Sie:
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Schaffung eines Ökokontos gemäß „Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung)“ vom 21.Januar 2005, geändert durch Verordnung vom 15.Juni 2011,
- Die zur Kompensation vorgesehenen Flächen werden durch uns naturschutzfachlich bewertet und auf Flächenverfügbarkeiten geprüft.
- Verwaltung von Ökokonten für Investoren und Bauträger
- Anträge zur Einrichtung von Ökokonten bei der zuständigen Naturschutzbehörde Abstimmung mit den Behörden zu den Bewertungs- und Anrechnungsansätzen. Feststellung der „ökologische Verzinsung"
Ihre Vorteile:
- Verkürzung von Planungszeiträumen bei der Umsetzung von geplanten Vorhaben
- Erhöhung der „ökologischen Verzinsung“ durch vorzeitige Maßnahmendurchführung,
- Möglichkeit des Handels mit Ökopunkten