Leistungsspektrum
Naturschutzfachliche und –rechtliche Umweltplanung
Rechtsverbindliche Fachplanungen
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Natura 2000 – FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfungen
- Gutachten zur Kohärenzsicherung in Natura 2000 Gebieten
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Landschaftspflegerische Begleitplanung im Zuge der Eingriffsregelung nach § 14 ff BNatSchG
- Grünordnungsplanung im Zuge der Eingriffsregelung nach BauGB
- Umweltberichte im Zuge der Eingriffsregelung nach BauGB
- Planungen zur ökologischen Durchgängigkeit und zur Gewässerentwicklung gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Erarbeitung und Unterstützung bei der Verwaltung (Handel von Ökokontoflächen oder Anrechnungsberechtigungen) von Ökokontomaßnahmen gemäß Ökokonto-Verordnung Sachsen-Anhalt für Kommunen und Investoren
Informelle Fachplanungen
- Machbarkeitsstudien
- Landschaftsplanung
- Managementplanung zu Schutzgebieten
Faunistische und floristische Kartierungen
Wir können auf langjährige Kooperationen mit Diplom-Biologen verweisen.
- Quantitative und qualitative Erfassung und Bewertungen von Fauna, Flora, Pflanzengesellschaften und FFH-Lebensraumtypen
- Monitoring
Umweltbaubegleitung
- Umweltbaubegleitung (UBB) unter Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, der Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie der Vermeidung von Umweltschäden im Zuge der Realisierung von Bauvorhaben
Ansprechpartner: Berit Kleine
Leistungen der informellen und rechtsverbindlichen, umweltrelevanten Fachplanungen
Fachkompetent bieten wir Ihnen eine umfassende Gesamtplanungsleistung von der ersten Planungsidee über Machbarkeitsstudie, Fachgutachten, Genehmigungsplanung und -verfahren bis zur Projektrealisierung und Bauleitung.
Wir bewältigen für Sie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Zuge von Genehmigungsverfahren nach § 14 ff BNatSchG sowie § 35 BauGB insbesondere hinsichtlich unter Berücksichtigung europäischen Rechtes gemäß § 34 BNatSchG und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 44 BNatSchG, um Vorhaben im Einklang mit der Umwelt kosteneffizient und termintreu zum Ziel zu führen.
Leistungen der Landschaftsarchitektur
- Gestaltung hochwertiger, repräsentativer und nutzerorientierter Freiflächen für private und öffentliche Gebäude
- Gestaltung von Gärten, Kinderspielplätzen, Park-, Freizeit- und Sportanlagen, Friedhöfen, Terrassen- und Dachgärten, Innenhöfen und Plätzen
- Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung gemäß § 15 BNatSchG und § 35 BauGB
- Umsetzung von Maßnahmen zur Kohärenzsicherung der Natura 2000-Gebiete sowie von artspezifischen Maßnahmen (CEF -artspezifische, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität, FCS -kompensatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der geschützten Arten) gemäß §§ 34 und 44 BNatSchG
- Baumkataster und Baummanagement
- Sachverständige Gutachten zu Baumschäden
Ansprechpartner: Sascha Kleine